Die Kommunen können damit ohne Verzögerung in den von der Katastrophe betroffenen Gebieten Abfall und Schlamm beseitigen und entsorgen sowie mit der ersten Behebung von Schäden an der zerstörten Infrastruktur beginnen. Die Mittel können eingesetzt werden für Schäden in den Bereichen Energieversorgung, Wasser/Abwasser, Telekommunikation, Verkehr, Gesundheit, Bildung und weiteren wichtigen Einrichtungen. Auch Maßnahmen zur Schadensabwehr können aus dieser Soforthilfepauschale finanziert werden. Die Verteilung der Mittel erfolgt pauschal nach Schadenskategorien. Die Landkreise entscheiden in aller Regel im Einvernehmen mit den Kreisverbänden des SSG über die Aufteilung und Verwendung der Mittel im Kreisgebiet.
Den Soforthilfeerlass für Kommunen in Sachsen finden Sie unter: www.smf.sachsen.de
Weitere Informationen zum Hochwasser in Sachsen: www.sachsen.de
Quelle: SMF | Finanzen