Das Jobcenter Dresden ist mit der zügigen Umsetzung des Stadtratsbeschlusses betraut. In der Stadt Dresden werden durch das Jobcenter aktuell 31.117 Bedarfsgemeinschaften betreut.
Daher ist die Realisierung der rückwirkenden Zahlungen mit einem großen Verwaltungsaufwand verbunden.
„Die Prüfung der in Frage kommenden Leistungsfälle wird eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Natürlich bemühen wir uns aber um eine möglichst zügige Bearbeitung.“ so der Geschäftsführer des Jobcenters Dresden, Jan Pratzka.
Alle laufenden Leistungsfälle, bei denen auf Grund der bisherigen Rechtslage im Bereich der Kosten für Unterkunft eine Kürzung erfolgt ist, werden im Rahmen der Bearbeitung der jeweiligen Weiterbewilligungsanträge rückwirkend zum 01.01.2013 geprüft.
Quelle: Jobcenter Dresden