Die Maßnahme soll in erster Linie der lückenlosen Versorgung der Bevölkerung mit allen wichtigen Waren des täglichen Bedarfs und der Bewältigung der durch die Hochwassersituation eingetretenen Schäden dienen. Unternehmen sollen außerdem die Möglichkeit haben, Engpässe wieder aufzuholen, die durch ausgefallene Fahrten während des Hochwassers entstanden sind.
Um Hilfseinsätze nicht zu behindern, soll von der vom SMWA erlassenen Ausnahmegenehmigung nur bei unbedingt notwendigen Fahrten Gebrauch gemacht werden.
Quelle: SMWA | Verkehr