Mit dem Dresden-Pass können Personen, die Leistungen nach dem Zweiten bzw. Zwölften Sozialgesetzbuch oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder über ein nur geringes Einkommen und Vermögen verfügen, verschiedene Vergünstigungen zur Teilnahme am Stadtleben erhalten. Voraussetzung ist ihr Hauptwohnsitz in Dresden. Auch für Kinder kann der Dresden-Pass beantragt werden.
Der Dresden-Pass ist ab dem Tag der Ausstellung ein Jahr gültig. Er berechtigt beispielsweise zu Ermäßigungen beim Kauf von Zeitkarten im Normaltarif der Dresdner Verkehrsbetriebe AG. Auch der Eintritt in bestimmte Museen, Theater, Konzert- und Veranstaltungshäuser, kommunale Sportstätten und Bäder sowie in den Zoo Dresden wird mit dem Pass günstiger. Außerdem können mit Preisnachlass Angebote der Volkshochschule oder der Städtischen Bibliotheken genutzt werden.
Kinder mit Dresden-Pass haben weitere Vorteile. So erhalten sie ein Freiexemplar des Ferienpasses mit Sommerferienangeboten, einen Zuschuss zur Teilnahme an der Kinder- und Jugenderholung sowie ermäßigten Zugang zu Kursen der JugendKunstSchule Dresden. Ferner gibt es einen Rabatt für Zeitkarten im ermäßigten Tarif der Dresdner Verkehrsbetriebe AG über den Mobilitätszuschuss. Näheres dazu erfahren Sie im Merkblatt zum Mobilitätszuschuss, das im Internet unter www.dresden.de/dresden-pass aufgerufen werden kann.
Alle für den Dresden-Pass maßgeblichen Regelungen enthält die aktuelle Richtlinie zur Gewährung des Dresden-Passes, ebenfalls eingestellt im Internet unter www.dresden.de/dresden-pass. Es handelt sich um eine freiwillige und zusätzliche Leistung der Landeshauptstadt Dresden. Derzeit gibt es rund 21 500 Personen mit Dresden-Pass, darunter fast 6 200 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Damit weitere Anspruchsberechtigte davon profitieren können, macht das Faltblatt auf die Leistungen aufmerksam.
Rathaus Online – Ihr Anliegen:
Quelle: Landehauptstadt Dresden