Zusätzliche Mittel für hochwassergeschädigte Firmen vom Jobcenter Dresden

HP KB

D as Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellte dem Jobcenter der Landeshauptstadt Dresden zusätzliche Mittel für Hochwasserhilfen zur Verfügung.
Um diese zusätzlichen Mittel gezielt und effektiv einsetzen zu können, ruft das Jobcenter Dresden Arbeitgeber, die durch das Hochwasser betroffen sind auf, ihren verstärkten Arbeitskräftebedarf an den gemeinsamen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und des Jobcenters zu melden.
Für diese Stellen soll entsprechend der gesetzlichen Vorgaben eine Förderung über den Eingliederungszuschuss erfolgen, wenn eine dauerhafte Einstellung erfolgt.
Darüber hinaus kann das Jobcenter auch Maßnahmen der öffentlich geförderten Arbeit bezuschussen, z.B. von Trägern von Kindertagesstätten, wenn diese vom Hochwasser betroffen waren.
Herr Pratzka als Geschäftsführer des Jobcenters Dresden erklärt, dass man alle Möglichkeiten des SGB II nutzen will, Unternehmen, Vereinen und Einrichtungen zu helfen, die Schäden und Beeinträchtigungen aus dem Hochwasser so schnell es geht zu überwinden.
Ansprechpartner ist der gemeinsame Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Dresden.

Kontakt: Postanschrift:
Agentur für Arbeit Dresden
01213 Dresden
Telefon: 01801 664466
Fax: 0351 475 - 4444
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Quelle: Jobcenter Dresden

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