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Dresden rüstet sich für Winter auf den Straßen

Dresden rüstet sich für Winter auf den Straßen HP KB

Auch wenn die Temperaturen momentan eher sommerlich sind, der Winter kommt bestimmt. Das Straßen- und Tiefbauamt bereitet sich schon jetzt auf Schnee und Glatteis vor. Insgesamt 50 Fahrzeuge stehen für die aktuelle Winterperiode bereit, um die Dresdner Straßen zu beräumen und zu streuen. Alle Fahrzeuge sind mit Feuchtsalzstreueinrichtung und Räumtechnik ausgestattet und werden in zwei Schichten eingesetzt. Auftragnehmer für den Winterdienst sind der Regiebetrieb „Zentrale Technische Dienstleistungen" der Landeshauptstadt Dresden und acht mittelständische Unternehmen der Stadt. Die Unternehmen räumen und streuen genau definierte Abschnitte, festgelegt durch insgesamt 30 eigenverantwortliche Verträge. Der Winterdienst der Landeshauptstadt Dresden kümmert sich um etwa 705 Kilometer vom 1400 Kilometer langen Straßennetz in festen Tourenplänen. Rund 66 Kilometern davon dürfen aus Gründen des Umweltschutzes nicht mit Auftaumitteln behandelt werden. Außer den Fahrbahnen sind noch 210 000 Quadratmeter Gehwege, Radwege, Treppen und Überwege zu betreuen.

Für den Winterdienst sind 2013 sind insgesamt für Fremdleistungen 1,3 Millionen Euro eingeplant. Wegen des schneereichen Winters 2012/2013 sind aus dem Budget für Winterdienstleistungen 2013 nur noch 80 000 Euro verfügbar. Deshalb werden Mehrkosten von etwa 470 000 Euro angenommen. Diese gehen zulasten der Mittel für die Straßenunterhaltung. Für 2014 stehen 1,8 Millionen Euro zur Fremdvergabe von Winterdienstleistungen und Materialeinkauf zur Verfügung. Hinzu kommen städtische Leistungen in Höhe von etwa 1,6 Millionen Euro.

Im vergangenen Winter herrschten an 119 Tagen Temperaturen unter null Grad. Der Winterdienst bekämpfte an 107 Tagen Glätte und räumte an 66 Tagen Schnee. Für den Straßenwinterdienst 2012/13 wurden für vergebene Leistungen insgesamt 1,8 Millionen Euro ausgegeben. Die Materialkosten beliefen sich auf 900 000 Euro. In der Summe ergeben die Kosten der städtischen Leistungen in Höhe von 1,9 Millionen Euro mit denen der Ausgaben an Dritte 4,6 Millionen Euro, die die Stadt Dresden der Winter 2012/13 insgesamt gekostet hat.


Anliegerpflichten

Im Sächsischen Straßengesetz (§ 51, Abs.3/5) heißt es: „Die Reinigungspflicht umfasst auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen. Die Gemeinden sind berechtigt, durch Satzung die Verpflichtung zur Reinigung im Sinne der Absätze 1 bis 3 ganz oder teilweise den Eigentümern oder Besitzern der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke aufzuerlegen oder sie zu den entsprechenden Kosten heranzuziehen." Auf dieser Grundlage wurde die Winterdienstanliegersatzung der Landeshauptstadt Dresden beschlossen, deren gültige Fassung am 7. Dezember 2001 im Amtsblatt vom 13. Dezember 2001 veröffentlicht worden ist.

In der Satzung sind die Anliegerpflichten bei Schneefall und Glätte auf öffentlichen Straßen, Gehwegen, Treppen und Fahrbahnen ohne Gehweg geregelt. So muss ein Gehweg bei Bedarf u. U. in einer größeren Breite als in der bisher immer zitierten Breite von 1,50 Meter geräumt und gestreut werden. Dieser Fall trifft auch zu, wenn Bushaltestellen vorhanden sind. Diese Haltestellenbereiche sind ebenfalls zu beräumen und zu streuen.
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Schnee, der zusammengeschoben wird, gehört keinesfalls auf die Fahrbahn, sondern ist entlang der Gehwege oder Grundstücksbegrenzungen oder anderen geeigneten Bereichen anzuhäufen. Straßenabläufe, Hydranten, Gas- und Wasserschieber müssen freigelegt und frei gehalten werden. Die Winterdienstanliegerpflichten sind wochentags von 7 Uhr bis 20 Uhr und sonn- und feiertags von 9 Uhr bis 20 Uhr wahrzunehmen. Dabei ist es unwesentlich, ob die Landeshauptstadt Dresden auf öffentlichen Gehwegen (z. B. in Fußgängerzonen oder auf bedeutenden Fußgängerüberwegen) ebenfalls Winterdienstleistungen ausführt. Die Verpflichtung für den Anlieger besteht in jedem Fall. In Fußgängerzonen genügen angemessen breite Streifen in der Mitte und am Rand mit mehreren Querverbindungen.

Die Kommunen sind befugt und verpflichtet, die Einhaltung der Winterdienstanliegerpflichten zu kontrollieren. Säumige Anlieger werden angehalten, ihren Pflichten nachzukommen, gegebenenfalls unter Androhung einer Geldbuße. Bei groben Verstößen gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit kann es auch zum Anordnen und Ausführen einer Ersatzvornahme kommen, deren Kosten der betroffene Anlieger zu tragen hat.

Ist der Winter vorbei, gebietet die Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Dresden vom 16. Dezember 2004, § 3 e), den Anliegern, die „Reste von Streugut nach Beendigung der Winterperiode zu entfernen." Nachzulesen sind beide Satzungen unter

 

Quelle: Stadt Dresden

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