Jugendamt der Landeshauptstadt Dresden zahlt ab 1. August Betreuungsgeld aus

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Jugendamt der Landeshauptstadt Dresden zahlt ab 1. August Betreuungsgeld aus

 

Das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes tritt am 1. August 2013 in Kraft. Betreuungsgeld wird für ab dem 1. August 2012 geborene Kinder bezahlt. Das Betreuungsgeld soll diejenigen Eltern unterstützen, die eine Alternative zur Kindertagesstätte wünschen und deshalb die Betreuung ihres ein- oder zweijährigen Kindes selbst übernehmen oder familiär organisieren möchten.

Die Anträge werden im Jugendamt, Sachgebiet Elterngeld/Erziehungsgeld, Telefon (03 51) 4 88 47 77, bearbeitet.

Der Antrag und das Merkblatt zum Betreuungsgeld stehen unter www.dresden.de/betreuungsgeld zum Download bereit.


In Sachsen werden vorerst Landeserziehungsgeld und das Betreuungsgeld weiter nebeneinander bestehen bleiben. Ausführliche Informationen zum Betreuungsgeld finden Sie im beigefügten Informationsblatt.

Quelle: Stadt Dresden

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