Switch to the CitySwitch to the City

Verbot für Rockerverein „Gremium MC Sachsen“ Polizei durchsuchte Clubhäuser und Wohnungen u.a. in Dresden, Chemnitz und Plauen

Verbot für Rockerverein „Gremium MC Sachsen“ Polizei durchsuchte Clubhäuser und Wohnungen u.a. in Dresden, Chemnitz und Plauen SMI | Sicherheit & Inneres

Mit einem Großeinsatz gingen am 03. 07. 2013 die Polizei gegen die Rockervereinigung „Regionalverband Sachsen Gremium MC“ vor.
Seit den frühen Morgenstunden vollzogen ca. 350 Einsatzkräfte des Landeskriminalamtes und der Bereitschaftspolizei Sachsen das mit Wirkung vom 03.07.2013 vom Bundesinnenministerium mit Wirkung erlassene Verbot gegen die Rockergruppierung. Aufgrund der Gefährlichkeit einzelner Vereinsmitglieder war auch das SEK Sachsen im Einsatz.

 

Von dem Vereinsverbot konkret betroffen sind insgesamt 74 Mitgliedern der fünf Teilorganisationen des Regionalverbandes mit Chaptern in Dresden, Chemnitz und Plauen sowie die Supporterorganisation „Härte Plauen„ sowie das Chapter „Gremium MC Nomads East Side“ im benachbarten Bundesland Brandenburg. In den genannten sächsischen Städten liegen auch die Schwerpunkte des Einsatzes.


Neben den beiden Clubhäusern in Dresden und Chemnitz durchsuchten die Polizisten 67 Wohnungen sowie Aufenthaltsorte von Vereinsmitgliedern, ebenso gab es Durchsuchungsbeschlüsse für Haftzellen bereits inhaftierter Mitglieder. Auch in Bayern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin fanden in diesem Zusammenhang Durchsuchungen statt.


Ziel der Aktion ist, Vereinsvermögen festzustellen und einzuziehen und damit die Vereinsinfrastruktur zu zerschlagen. Gleichzeitig erhofft sich die Polizei, weitere Beweismittel, welche die kriminellen Vereinsaktivitäten belegen wie z. B. Hieb- und Stichwaffen, Schusswaffen, Munition, Betäubungsmittel zu finden.

 

Mit Stand 13 Uhr wurde die Verbotsverfügung 53 Betroffenen ausgehändigt. Als Vereinsvermögen sichergestellt wurden bis jetzt u.a. 34 Kutten, 17 Motorräder, 222 Insignien, 275 Bekleidungsgegenstände, über 7.000 Euro Bargeld sowie ein Grundstück. Beschlagnahmt hat die Polizei 24 Computer, 185 Datenträger und 39 Mobilfunkgeräte sowie Unterlagen. Gefunden wurden außerdem 1 Kurzwaffe, über 200 Schuss Munition, 99 Platzpatronen, 31 pyrotechnische Sprengkörper, 12 Hieb- und Stichwaffen, rechtsextremistisches Material sowie verschiedene Stoffe, die unter das Betäubungsmittel- bzw. Arzneimittelgesetz fallen.

Innenminister Markus Ulbig: „Mit diesem Vereinsverbot beschreiten wir in zweifacher Hinsicht Neuland. Zum ersten Mal wird ein Regionalverband mit mehreren Teilorganisationen verboten. Das ist ein Novum. Und dieses Verbot ist länderübergreifend, denn eine der nunmehr verbotenen Teilorganisationen befindet sich in Brandenburg. Diese Überregionalität begründet auch, dass das Bundesinnenministerium das Verbot erlassen hat.“

Grundlage des Verbots sind die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder gegen Gremium-MC-Mitglieder wegen versuchten Mordes an einem Jugendlichen am 31. Dezember 2011 in Königs Wusterhausen.
Zweck und Tätigkeit der verbotenen Gruppierung laufen den Strafgesetzen zuwider. Der Regionalverband sowie die gleichzeitig verbotenen Chapter haben den Zweck, in Sachsen (und Teilen Brandenburgs) kriminelle Macht zu entfalten und die Gebiets- und Machtansprüche gegen konkurrierende Rockergruppierungen mit brutaler Gewalt durchzusetzen. Eine deutlich erhöhte Provokationsbereitschaft begleitet von exzessiven Gewaltausbrüchen – konkret handelt es sich um die wechselseitige Begehung von versuchten Tötungsdelikten – kennzeichnet die Szene. Das regelmäßige Verhaltensmuster besteht in der Geltendmachung von Gebietsansprüchen oder der Durchsetzung wirtschaftlichen Interessen durch Provokationen oder rohe Gewalt, was mit Gegengewalt beantwortet wird.

Innenminister Ulbig: „Rockerclubs sind kriminelle Parallelgesellschaften, die wir nicht dulden. Das ausgesprochene Vereinsverbot ist Teil unserer Null-Toleranz-Strategie gegenüber diesen selbsternannten Gesetzeslosen. Der in seiner Freizeit gemeinsam mit anderen Motorrad fahrende, unbescholtene und freiheitsliebende Familienvater ist eine gern bemühte Legende. Das Verbot entzieht solch kriminellen Vereinigungen nicht nur die finanzielle und die organisatorische Struktur, sondern nimmt ihnen auch jede Möglichkeit der Außendarstellung.“

Quelle: SMI | Sicherheit & Inneres

Anzeigen
zum Seitenanfang
JSN Boot template designed by JoomlaShine.com