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Polizei Sachsen - Polizeidirektion Dresden

Inhalt Verantwortlich: Thomas Geithner Stand: 18.01.2015, 12:00 Uhr
Polizeidirektion Dresden erlässt Allgemeinverfügung

 

Der Polizeidirektion Dresden liegen basierend auf Informationen des Bundeskriminalamtes und des Landeskriminalamtes Sachsen Erkenntnisse vor, dass im Zusammenhang mit dem wöchentlich stattfindenden Versammlungsgeschehen von „PEGIDA“ eine konkrete Gefahr besteht.

Vor dem Hintergrund hat die Polizeidirektion Dresden heute eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie untersagt in der Zeit vom 19. Januar 2015, 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr, alle öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge innerhalb der Ortsgrenzen der Landeshauptstadt Dresden.

Polizeipräsident Dieter Kroll: „Wir gehen in der Bewertung der aktuellen Lage nicht mehr nur von einer abstrakten Gefahr, sondern von einer konkreten aus. Konkret in Bezug auf eine gefährdete Person, deren Umfeld sowie daran gebunden Ort und Zeit. Konkret heißt auch: Es geht um ein Mitglied des Orgateams von PEGIDA und die Versammlungen für den 19. Januar 2015.“

Weitere Einzelheiten können der Allgemeinverfügung entnommen werden.

Authors: Sächsisches Staatsministerium des Innern

Lesen Sie mehr http://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2015_33976.htm

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