Keine öffentlichen Tanzveranstaltungen an Gedenktagen

HP KB

Rechtzeitig vor dem ersten Gedenktag im November erinnert das Ordnungsamt alle Gastwirte und Betreiber von Spielhallen, dass am Sonntag, 17. November (Volkstrauertag), am Mittwoch, 20. November (Buß- und Bettag) und am Sonntag, 24. November (Totensonntag) besondere Schutzvorschriften gelten.

Öffentliche Tanzveranstaltungen und andere Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieser Tage widersprechen, sind nach dem Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen von 3 bis 24 Uhr verboten. Das schließt sowohl Zirkusveranstaltungen als auch Theater- und Varietéveranstaltungen mit frech-frivolem oder belustigendem Charakter ein. Auch öffentliche Sportveranstaltungen sind bis 11 Uhr nicht gestattet.

Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro rechnen. Die Stadt ist auf entsprechende Kontrollen vorbereitet.

quelle: Stadt Dresden

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