Studenten erhalten Umzugsbeihilfe

Landeshauptstadt Dresden
Die Zahlung in Höhe von einmalig 150 Euro erfolgt von Januar bis März nächsten Jahres über das Studentenwerk. Voraussetzung ist allerdings der Zuzug bereits in diesem Jahr. Das bedeutet, wer wegen seines Studiums erstmals von außerhalb nach Dresden zieht, sollte sich bis spätestens Ende dieses Jahres mit Hauptwohnsitz in Dresden anmelden, um später berechtigt zu sein. Detaillierte Informationen dazu bietet ein städtischer Handzettel, den es jetzt wieder aktuell in den Dresdner Bürgerbüros gibt. Quelle: Landeshauptstadt Dresden
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