Durch das Hochwassergeschehen können auch Prüfungen, wie zum Beispiel die mündlichen Abiturprüfungen oder im berufsbildenden Bereich nicht wie geplant stattfinden. Für die betroffenen Schülerinnen und Schüler werden Nachprüfungen angeboten. Sollte es Schülerinnen und Schülern auf Grund von Hochwasser oder anderen Wetterunbilden nicht möglich sein, an den Prüfungen teilzunehmen, so erwächst ihnen hieraus kein Nachteil. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus wird zeitnah einen Nachholungstermin für die Betroffenen festlegen.
Quelle: Ministerium