Freistaat fördert Betriebskindergärten: Antragsfrist verlängert

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Mit der finanziellen Unterstützung können neue Plätze geschaffen und bereits bestehende gesichert werden. Pro Maßnahme stehen bis zu 200.000 Euro zur Verfügung. Anträge sind an den Kommunalen Sozialverband Sachsen, Fachdienst 340, Reichsstraße 3, 09112 Chemnitz, zu richten.

„Die Unterstützung von Betriebskindergärten durch den Freistaat ist ein Angebot an die Wirtschaft und ein wichtiger Baustein in der sächsischen Familienpolitik. Ziel ist es, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter voranzubringen. Betriebskindergärten sind wichtig für die Zukunft unserer Gesellschaft, denn sie erleichtern die Entscheidung für ein Kind", so Kultusministerin Brunhild Kurth zum Anliegen der Förderung.

Derzeit gibt es rund 25 Unternehmen in Sachsen, die die Kinderbetreuung ihrer Beschäftigten betrieblich unterstützen. „Immer mehr Unternehmen erkennen, dass sie von einer familienfreundlichen Personalpolitik ebenso profitieren wie ihre Beschäftigten. Denn solche familienfreundlichen Maßnahmen erhöhen nicht nur die Mitarbeiterzufriedenheit, sondern auch die Produktivität und können somit ein entscheidender Wettbewerbs- und Standortvorteil für das Unternehmen sein", betonte Kurth.

Die Liste über die Betriebskindertagesstätten ist abrufbar unter: www.kita.sachsen.de/10602.htm

Quelle: SMK

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